Zur Präsidentschaftswahl in Uganda erklären Ottmar von Holtz, Sprecher für Zivile Krisenprävention, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Die Menschenrechtslage in Uganda spitzt sich bereits seit Monaten zu und es ist zu befürchten, dass die morgige Präsidentschaftswahl von gewalttätigen Ausschreitungen begleitet sein wird. Von fairen und freien Wahlen kann keine Rede sein, schon jetzt handelt es sich um die gewalttätigsten Parlamentswahlen in der Geschichte Ugandas: Die Wahlkampfperiode war geprägt von tödlicher Gewalt, Folter, willkürlichen Verhaftungen und Drohungen. Eine Rückbesinnung auf Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte sowie eine transparente Aufarbeitung der Gewalt im Zusammenhang mit der Wahl ist der einzig gangbare Weg zur Stabilisierung des Landes und einer friedlichen Bearbeitung der politischen und gesellschaftlichen Konfli kte. Die Bundesregierung und die EU müssen sich unmissverständlich gegen die eklatanten Repressionen von Opposition und Zivilgesellschaft positionieren.
Ugandas amtierender Präsident Yoweri Museveni, einstmals Hoffnungsträger und international gelobt für seine Forderung zur zeitlichen Begrenzung von Präsidentschaftsjahren, klammert sich seit 35 Jahren an die Macht und lässt die Opposition massiv einschüchtern und unterdrücken. Bereits seit Jahren baut Museveni das politische System Ugandas zu einer faktischen Autokratie um. Die letzte Verfassungsänderung aus dem Jahr 2017 könnte ihm theoretisch einen lebenslangen Machterhalt sichern. Elf Kandidat:innen der Opposition versuchen, eine weitere Amtszeit Musevenis zu verhindern, ihre Wahlkämpfe wurden jedoch massiv behindert. Dies gilt nicht nur für Musevenis bekanntesten Kontrahenten, den Oppositions führer Robert Kyagulanyi Ssentamu (Künstlername Bobi Wine), sondern auch für international weniger bekannte Politiker wie Patrick Amuriat, der seit seiner Kandidatur neun Mal verhaftet wurde.
Wine hat nun Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht. Er wirft dem Präsidenten Menschenrechtsverletzungen vor und fordert eine Untersuchung und Aufarbeitung der Taten. Dass der IStGH tätig wird und die Anschuldigungen prüft, ist gut und unterstützenswert. Gleichzeitig sollten jedoch auch die nationalen Gerichte gestärkt und Möglichkeiten der ugandischen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden.
Dass Facebook die Social Media-Accounts führender Regierungspolitiker:innen gesperrt hat, bedarf ebenfalls einer juristischen Betrachtung. Ja, Facebook und andere soziale Plattformen haben bislang viel zu wenig zur Eindämmung von Hassrede, Einschüchterungen und Hetze unternommen und müssen mehr Verantwortung für die geposteten Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen, allerdings bedarf es bei der Sperrung politischer Accounts auch klarer Regularien, um nicht zuletzt die Meinungsfreiheit zu schützen und ein Overblocking zu vermeiden. Aktuell befeuern die Sperrungen die Vorwürfe der ugandischen Regierung, die Opposition erhalte unrechtmäßige internationale Unterstützung, wodurch sich die aufgeheiz te Situation weiter verschärft.
Die gegenwärtigen Vorgänge und anhaltenden Unruhen zeigen, wie wichtig funktionierende, rechtsstaatliche Verfahren gerade in Zeiten von Wahlen sind. Ugandische und internationale Akteure sind daher gefordert, drei Prioritäten zu verfolgen: Ugandas Rechtsstaatlichkeit wieder aufzubauen, die stattfindende Wahl und die damit einhergehende Unterdrückung der Opposition transparent aufzuarbeiten und die politischen und gesellschaftlichen Konflikte in einem friedlichen und inklusiven Prozess zu bearbeiten.