Bis 2020 fließt Bundesgeld in den Hochschulpakt, in Programmpauschalen oder auch in den Qualitätspakt Lehre. Die Bundesregierung lässt Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen allerdings im Unklaren, wie die Förderung künftig aussehen soll. Das zeigt die Regierungsantwort auf meine Kleine Anfrage „Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich“. Dabei drängt die Zeit – für die Frauenförderung ist schon höchste Eisenbahn: Das Professorinnenprogramm läuft in diesem Jahr aus, ohne dass klar ist, ob und wie es damit weitergehen soll. Zu dieser Behäbigkeit von Ministerin Wanka gesellt sich politische Sturheit: Ihre klare Absage an Bundesgeld für die Infrastrukturen des Wissens lässt die Länder allein mit Sanierung und Modernisierung der Hochschulbauten – dem wohl wichtigsten und zugleich am meisten vernachlässigten Themen für eine Bund-Länder-Zusammenarbeit. Die Grundgesetzänderung, die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, ermöglicht dauerhafte Kooperationen in der Wissenschaft. Das wollen wir unter anderem nutzen für eine langfristige und nachhaltige Investitionsstrategie für die Infrastrukturen des Wissens und für bessere Studien.
Antwort KA Anwendungsmöglichkeiten der Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich_18_10803