Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 ist die nach Anzahl der teilnehmenden Staaten erfolgreichste Konvention in der Geschichte der Vereinten Nationen. Deutschland hat sie und ihre drei Zusatzprotokolle schrittweise ratifiziert. Im Jahr 2019 wird das 30. Jubiläum der KRK gefeiert. Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu Beginn des Jahres angekündigt, „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich [zu] verankern“. Dazu wolle sie ein „Kindergrundrecht“ schaffen und die Arbeit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stärken.
Die tatsächliche Einhaltung der Kinderrechte gründet heutzutage nicht mehr nur auf regionalen und nationalen Entscheidungen, sondern auch auf internationalen Dialogen und Vereinbarungen sowie deren konkreter Umsetzung angesichts alter, aktueller und zukünftiger kinderechtlicher Herausforderungen. Nicht zuletzt durch die zunehmende Mobilität im 21. Jahrhundert wird sie maßgeblich durch bilaterale und internationale Zusammenarbeit beeinflusst. In diesem Kontext gibt es Klärungsbedarf, wie die Bundesregierung die Rolle Deutschlands angesichts der globalen Vernetzung aktiv gestalten will, welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen, welche Priorisierung globaler Problemherde – thematisch wie regional – sie vornimmt und zu welchen transnationalen Herausforderungen sie Initiativen ergreift.