Am 7. April 2018 wurde die Ortschaft Duma, ein Vorort von Damaskus, von syrischen Streitkräften bombardiert. Die OPCW untersucht derzeit den verbrecherischen Einsatz chemischer Substanzen als Waffen bei diesem Angriff. Mindestens 42 Menschen wurden bei diesen Angriffen getötet und über 500 verletzt. Der Einsatz von geächteten Giftgasen oder auch von Chlorgas in kriegerischen Handlungen verstößt gegen das Völkerrecht. Als Reaktion bombardierten am 14. April 2018 die USA gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien so deklarierte Einrichtungen zur Produktion und Lagerung chemischer Waffen in Syrien. Diese Raketenangriffe waren völkerrechtswidrig.
Angesichts der dramatischen Geschichte des Krieges in Syrien, in dem viele Staaten stets ihre nationalen Eigeninteressen über ein Ende des Leids der Menschen in Syrien stellen, müssen Deutschland und die Europäische Union hier eine klare Stimme für die Menschenrechte und das Völkerrecht sein. Hieran fehlt es jedoch. Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligten sich an den Raketenangriffen der USA. Die nicht beteiligte Bundesregierung erklärte im Nachhinein die Angriffe trotz eines fehlenden Mandats des UN-Sicherheitsrats für „angemessen und notwendig“.