SpitzenpolitikerInnen der Koalition haben am 26. Mai 2014 eine Einigung über die Verwendung der im Koalitionsvertrag als „Prioritäre Maßnahmen“ für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung vorgesehenen Mittel präsentiert. Die lediglich auf einer Pressekonferenz am 27. Mai 2014 der Medienöffentlichkeit präsentierte Einigung ließ allerdings noch viele Fragen offen, die trotz Nachfragen weiterhin unbeantwortet sind.
Unklarheit besteht unter anderem darüber, für welche Maßnahmen die im Koalitionsvertrag genannten sechs Milliarden Euro für Bildung und die drei Milliarden Euro für Forschung ausgegeben werden und welcher Anteil der drei Milliarden Euro für Forschung den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, den Ländern beziehungsweise ihren Hochschulen durch aktuell laufende Vereinbarungen, wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und Innovation zugesagt worden ist.
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