Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium erklärt Kai Gehring MdB:
Die Studienplatzvergabe entscheidet maßgeblich über Chancen und Biografien, entsprechend große Bedeutung kommt den Zulassungsverfahren zu. Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der Vergabe der Medizinstudienplätze ist zu begrüßen und war zu erwarten. Es ist ein richtiges Ziel, dass die Auswahlverfahren der Hochschulen in naher Zukunft auf standardisierte und strukturierte Weise erfolgen sollen.
Das Medizinstudium ebnet den Weg in einen konkreten Beruf. Insofern ist die Frage nach der Eignung, um später ein guter Arzt oder eine gute Ärztin zu sein, von großer Bedeutung – größer als bei anderen zum Beispiel geisteswissenschaftlichen Studiengängen. Auch deswegen ist es nachvollziehbar, ergänzende Auswahlkriterien einzubeziehen, nicht nur die Abiturnote.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 die Studienplatzvergabe neu zu regeln. Bund und Länder müssen nun zügig miteinander ins Gespräch kommen, um gemeinsam die Missstände zu beseitigen und zu einer verfassungsfesten Lösung zu kommen.