Zum am Dienstag vorgestellten Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
„Geflüchtete sind besonders schutzbedürftig, allerdings werden ihnen auch in Deutschland immer wieder grundlegende Schutzrechte vorenthalten. Kranke oder schwer traumatisierte Menschen haben ein Recht auf angemessene medizinische Versorgung. Mit menschenrechtlichen Prinzipien nicht vereinbar ist es, wenn solche hilflosen Personen sogar direkt aus dem Krankenbett abgeschoben werden.
Die von uns kritisierten Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Verschärfungen geführt; so werden Krankheiten nicht mehr ausreichend im Asyl- und Aufenthaltsverfahren berücksichtigt. Überdies stoßen Kranke in sogenannten AnkER-Zentren oder Abschiebehaftanstalten oft auf unüberwindliche Hürden beim Zugang zu Beratung und medizinischer Hilfe. In der Folge droht die Abschiebung trotz schwerer Krankheit. Damit nehmen Bundes- und viele Landesbehörden erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben von Geflüchteten in Kauf. Diese menschenrechtlich hochproblematische Praxis muss bundesweit untersagt werden.
Derzeit müssen Geflüchtete selber nachweisen, dass sie krank sind und im Herkunftsland nicht ausreichend behandelt werden können. Wir fordern, dass wieder die Behörden beweispflichtig sind. Daneben unterstützen wir die Forderung des DIMR, an allen deutschen Flughäfen, von denen Abschiebeflüge starten, Beobachtungsstellen einzurichten. Die Bundesregierung muss im Umgang mit Geflüchteten auf allen Ebenen die Einhaltung der Menschenrechte und der internationalen Flüchtlingskonventionen wahren und durchsetzen.“
Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
„Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle anderen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat Deutschland sich verpflichtet, die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, damit ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gewährleistet ist. Dass das DIMR auch zehn Jahre später dem Bund, Ländern und Unternehmen hohen Nachholbedarf bei der Inklusion von Jugendlichen mit Behinderung in der Berufsbildung bescheinigt, ist eine Schande. Universelle Menschenrechte müssen gelebt werden, anstatt nur auf dem Papier zu gelten.
Die Diskussionen über Inklusion in der beruflichen Bildung in Deutschland stehen noch am Anfang, der Bericht des DIMR setzt hierfür einen wichtigen Impuls. Damit Menschen mit Behinderung den Weg in ein reguläres Ausbildungsverhältnis und den ersten Arbeitsmarkt schaffen, müssen Hürden beseitigt und Inklusion gestärkt werden. Ein wichtiger Schritt wäre beispielweise, durch Reformen der Arbeitsstättenverordnung und der Landesbauordnungen für barrierefreie Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu sorgen.
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein. Alle Menschen sollen gleichberechtigt Zugang zu allen Lebensbereichen haben und selbstbestimmt, gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können.“