Ich habe heute dem „3. Bevölkerungsschutzgesetz“ zugestimmt. Meiner Zustimmung vorausgegangen ist ein Abwägungsprozess: Im Ergebnis wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Wir können die Pandemie nur wirkungsvoll bekämpfen, wenn Infektionsschutzmaßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Chancen dafür verbessert das vorliegende Gesetz erheblich. Auch mit dem Abschluss dieses Gesetzes ist die parlamentarische Debatte zur Bekämpfung der Pandemie nicht beendet. Ich werde in den kommenden Wochen dafür streiten, weitere Konkretisierungen und Klarstellungen gesetzlich zu regeln.
Was sind die Vorteile, die wir GRÜNE in den Verhandlungen erreichen konnten? Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird gesetzlich definiert. Während ihrer Dauer muss die Bundesregierung dem Bundestag nun regelmäßig berichten. Die Rechtsverordnungen der Länder müssen begründet werden und gelten grundsätzlich nur für 4 Wochen. Für Untersagungen von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften, für Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern gelten in Zukunft erhöhte Voraussetzungen. Unter allen Umständen muss ein Minimum an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben. Der besondere Verfassungsrang von Kunst und Kultur wird anerkannt. Kontaktdaten dürfen nur noch zur Nachverfolgung von Infektionsketten verarbeitet und weitergegeben werden, es wird eine eindeutige Löschfrist festgelegt.
Mir ist klar, dass dieses Gesetz nur ein erster Schritt sein kann und einige Punkte noch unzureichend gelöst sind. So wäre es richtig gewesen, klar zu formulieren, dass das Kindeswohl besonders zu achten ist. Einschränkungen für Kinder oder die Schließung von Schulen oder Kitas bedürfen besonders hoher Hürden. Kinder und Jugendliche brauchen den Kontakt zu anderen Kindern. Kontakt- oder Reisebeschränkungen müssen den Verfassungsrang von Familie, Ehe und Partnerschaft respektieren. Die Arbeitsquarantäne muss abgeschafft werden. Ich streite für eine umfassendere Berichtspflicht der Bundesregierung und einen Pandemierat an der Seite des Bundestags. Damit schaffen wir Voraussetzungen dafür, mit besserer Erkenntnislage auch die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern und die Maßnahmen berechenbarer für Bürgerinnen und Bürger zu machen.
Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen.