Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert Tausende von menschlichen Gebeinen und Körperteilen Kolonisierter nach Deutschland verschleppt. Im Rahmen „rassenanthropologischer Forschung“ wurden diese menschlichen Überreste pseudowissenschaftlich genutzt, u. a. um eine vermeintliche Ungleichwertigkeit menschlicher „Rassen“ nachzuweisen. 100 Jahre nach Ende der Kolonialherrschaft befinden sich die meisten dieser „human remains“ noch immer auf deutschem Boden, vor allem in Museen, Universitätssammlungen und medizinischen Institutionen.
Zahlreiche Initiativen im globalen Süden und hierzulande treten seit Jahren für die Rückgabe der menschlichen Gebeine an die Nachfahren und Herkunftsgesellschaften ein. Bisher gibt es seitens der Bundesregierung jedoch nur vereinzelte Rückgaben von „human remains“, deren Ablauf zudem sowohl bei Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften als auch bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland auf Kritik gestoßen ist. Im zuletzt verabschiedeten Eckpunktepapier hält die Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten fest: „Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen.“ Ferner kündigt die Bund-Länder-AG an, dem verantwortungsvollen Umgang mit menschlichen Gebeinen „Vorrang“ zu geben und „die Voraussetzungen für Rückführungen von menschlichen Überresten schaffen“ zu wollen. Ein rechtlicher Anspruch der Nachfahren bzw. der Herkunftsgesellschaften auf die Rückgabe menschlicher Gebeine wird allerdings bis zum heutigen Tage nicht gewährt.