14.11.2019  Sonstige Themen

Persönlich Erklärung zum Energiewirtschaftsgesetz

Persönliche Erklärung mehrerer Abgeordnete nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zum Zusatzpunkt der heutigen Plenarsitzung zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/692 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt – Drucksache 19/13433, 19/14285, 19/14495

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Gazprom-Pipeline „Nord Stream 2“ von Anfang an abgelehnt. Das Projekt ist ökologisch nicht tragbar, ökonomisch fragwürdig und führt zu einer Spaltung der EU. Zudem ist „Nord Stream 2“ kein Beitrag zur Diversifizierung der Energieversorgung Deutschlands, sondern einer zur Vergrößerung unserer Energie-Abhängigkeit vom russischen Staatskonzern Gazprom. Vor allem aber steht „Nord Stream 2“ europäischen und deutschen Klimaschutz-Zielen diametral entgegen. Diese Investition in eine fossile Infrastruktur erschwert den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Lange hat die Bundesregierung ihre faktische Zustimmung zu diesem Gazprom-Projekt hinter der Überschrift eines „Privatprojekts“ versteckt. Nach zahlreichen Protesten von europäischen Partnerstaaten – von Polen über Italien, das Baltikum bis hin zur Ukraine – hat die Bundesregierung zwei Zugeständnisse gemacht, um die europäische Einigkeit zum Projekt zumindest einigermaßen zu erhalten. Zum einen sollte eine – bis heute undefinierte – Mindestmenge an russischem Gas weiterhin durch die Ukraine geleitet werden. Zum anderen versprach die Bundesregierung, die EU-Gasrichtlinie, die die Nachteile von Gazproms „Nord Stream 2“ für betroffene EU-Mitgliedsstaaten zumindest abfedern sollte, unverändert ins nationale Recht zu überführen.

Durch die vorliegende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird eine der letzten Hürden für Gazproms „Nord Stream 2“ nun genommen, ohne dass es auch nur annähernd substanzielle Zugeständnisse und erst recht keine Garantien der russischen Föderation über die Transitleitung von Gas durch die Ukraine gibt. Dies führt nicht nur in Kiew zu großer Beunruhigung, zumal bisherige „Garantien“ des Kremls keineswegs zuverlässig waren.

Mit ihrer Änderung an der Umsetzung dieser Richtlinie brechen Union und SPD nun auch noch das zweite Versprechen der Bundesregierung. Mit dem Änderungsantrag und seiner Begründung mit der Ausschussdrucksachennummer 19(9)456 verändern sie die Gesetzesnovelle substanziell zum Vorteil von Gazprom. Damit brechen sie zugunsten eines russischen Staatskonzerns ihr Versprechen gegenüber unseren engsten Partnerstaaten innerhalb der Europäischen Union. Politisch hat die Bundesregierung bisher leider jede klare Aussage vermieden, ob sie mit dieser Gesetznovelle nun auf eine Sondergenehmigung für „Nord Stream 2“ hinarbeitet oder im Sinne und entsprechend der Erwartungen der europäischen Partner handeln wird. Damit verstößt die Bundesregierung so deutlich wie selten zuvor gegen das Primat der europäischen Einigkeit. Dies ist für uns nicht hinnehmbar. Wir werden die vorliegende Gesetzesnovelle deshalb ablehnen. Wir tun dies nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Vernunft, sondern auch aus europapolitischer Überzeugung.