10.07.2018  Menschenrechte

Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung

Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zu einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Hierbei wird das öffentlichen Beschaffungswesen hervorgehoben. Schließlich kann die öffentliche Hand durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Die öffentliche Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien kann einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit leisten. Die Agenda 2030 von New York hat vor diesem Hintergrund einen Aufbruch mit klaren Zielen versprochen – und zwar für alle Länder, unabhängig von ihrem Entwicklungsstatus: Hunger und Armut weltweit abzubauen, Wohlstand gerechter zu verteilen und so zu wirtschaften, dass unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben.

Im Gegensatz zu den Millennium Development Goals (MDGs) richten sich die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Agenda 2030 nicht nur an die Länder des Globalen Südens, sondern an alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Entwicklungspolitik ist im Sinne der SDGs Gesamtregierungshandeln: Alle Politikfelder stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gerade beim Themenfeld nachhaltiger Konsum und Produktion stehen insbesondere die Industriestaaten in der Pflicht, Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Denn Verstöße gegen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Menschenrechte in den Produktions- und Abbauländern im globalen Süden verhindern eine nachhaltige Entwicklung.

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