Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Seit dem 2. Mai 2018 können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige und Auszubildende für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für das Austauschjahr 2019/2020 auf bundestag.de/ppp bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 14. September 2018.
Der Essener Abgeordnete Kai Gehring ruft alle Interessierten zur Teilnahme und Bewerbung auf: „Die USA ist mehr als nur Trump. Ich möchte jeden jungen Menschen ermutigen Land und Leute jenseits der Schlagzeilen kennenzulernen und sich für das Stipendium des Bundestags für zu bewerben. Als Grüner Berichterstatter für die Internationalen Austauschprogramme des Bundestages liegt mir der Austausch junger Menschen besonders am Herzen – denn wer einmal über den eigenen Horizont hinaus geschaut hat, wird immer die Welt im Blick behalten.“
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses für junge Deutsche und US-Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft.
Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Die Stipendiaten leben während des Austauschjahres in Gastfamilien. Gleichzeitig verbringen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA ein Austauschjahr in Deutschland. Die Stipendiaten lernen den Alltag, die Kultur und die Politik des anderen Landes kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafter ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweise aus ihrem Land.
In Deutschland nominieren die Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen die PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten nach einer unabhängigen Vorauswahl und übernehmen für sie eine Patenschaft. Im Dezember 2018 entscheidet sich, welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate für das Austauschjahr 2019/2020 wird. Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2019) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31.7.2019) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein.
Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.
Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung: www.bundestag.de/ppp
Fragen und Auskünfte unter ppp@bundestag.de