04.10.2018  Menschenrechte

Menschenrechte wirksam durchsetzen – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt jetzt ratifizieren

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 10. Dezember 2008 das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („UN-Sozialpakt“) angenommen (A/RES/63/117)1. Das Protokoll regelt drei Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der im UN-Sozialpakt verankerten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte („wsk-Rechte“): Individualbeschwerde, Staatenbeschwerde und Untersuchungsverfahren. Kernpunkt des Fakultativprotokolls ist die Individualbeschwerde, die es Einzelpersonen oder Personengruppen ermöglicht, Beschwerden beim zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen einzulegen, wenn sie sich in einem der wsk-Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechts-weg ausgeschöpft haben. Durch diesen Beschwerdemechanismus werden die wsk-Rechte in ihrer Bedeutung gestärkt und den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgestellt.

 

Deutschland hat auf internationaler Ebene in den vergangenen Jahren die wsk-Rechte aktiv in seine Drittlands-Politik aufgenommen. Die Nicht-Ratifikation des dazugehörenden Fakultativprotokolls steht in deutlichem Widerspruch zum deutschen Engagement für die internationale Anerkennung der wsk-Rechte. Die Ratifikation des Fakultativprotokolls wäre ein wichtiger Schritt, um dem Eindruck eines Doppelstandards im innen- und außenpolitischen Umgang mit Menschenrechten vorzubeugen. Zudem wäre die Ratifikation ein wichtiges politisches Signal an andere Staaten, mit dem Deutschland einen Beitrag dazu leisten könnte, die Unteilbarkeit, Universalität und Interdependenz aller Menschenrechte sowie die Gleichrangigkeit der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte einerseits und der bürgerlichen und politischen Rechte andererseits, weiter zu stärken.

 

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