01.03.2018  Menschenrechte

Lieferketten: „UN Binding Treaty“ ambitioniert unterstützen

Überall auf der Welt kommt es in den globalen Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen. Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, Hungerlöhne in asiatischen Textilfabriken und Rohstoffe, die bewaffnete Konflikte finanzieren, sind nur einige Beispiele für derartige Menschenrechtsverstöße. Den Opfern gelingt derweil nur in Ausnahmefällen der Zugang zu entsprechenden Rechtsmitteln und Wiedergutmachungsmechanismen.

Auf Initiative Ecuadors und Südafrikas wurde vor diesem Hintergrund 2014 eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) eingesetzt. Sie erarbeitet derzeit ein Völkerrechtsabkommen (Binding Treaty), mit dem transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden sollen. Solch ein internationales Menschenrechtsabkommen wäre ein historischer Schritt für mehr Gerechtigkeit und Verantwortung in der globalen Produktions- und Lieferkette. Die Bundesregierung hat sich aufgrund ihrer skeptischen Haltung gegenüber verbindlichen Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte jedoch bislang nicht aktiv am Prozess beteiligt. Diese Blockadehaltung wird den Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft nicht gerecht und torpediert einen zentralen multilateralen Prozess. Wir fordern die Bundesregierung auf, Vorreiter in Bezug auf verbindliche Regelungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu werden und auf EU-Ebene aktiv um Unterstützung für das rechtsverbindliche UN-Abkommen zu werben.

Antrag_UN_Binding_Treaty_1900978