Die Bundesregierung plant, erst Ende 2016 das BAföG zu erhöhen. Wie aus der zu späten und halbherzigen 25. BAföG-Novelle noch ein Gewinn für Schülerinnen, Schüler und Studierende werden kann, machen wir anhand von sechs Änderungsanträgen deutlich.
- Freibeträge und Fördersätze sollen zum 1. April 2015 um je 10 Prozent steigen;
- die 25. BAföG-Novelle soll umgehend in Kraft treten. Die Verbesserungen sollen zum 1. April bei Schülern und Studierenden ankommen;
- der Kinderbetreuungszuschlag soll für jedes Kind gleich hoch sein und ebenfalls bereits zum 1. April 2015 in Kraft treten;
- die Wohnkosten sollen künftig anhand regionaler Staffelung nach dem Wohngeldgesetz erstattet werden;
- Flüchtlinge sollen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG erhalten können (analog zum Zugang zur Erwerbsarbeit);
- Zugang zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB; für Auszubildende der dualen Berufsausbildung) soll weiterhin dem Zugang zum BAföG entsprechen.
Mit den sechs Änderungsanträgen korrigieren wir die zentralen Probleme des Regierungsentwurfs. Unsere weitergehende Vision vom BAföG haben wir in dem Antrag „Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen“ beschrieben.