29.04.2015  Wissenschaft

Faire Karrierewege und gute Arbeit in der Wissenschaft

Silvia Schön MdB und ich legen ein gemeinsames Handlungspapier vor:

Wissenschaft ist die Grundlage für Innovationen in unserer Gesellschaft. Dazu bedarf es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die quer und neu denken. Aus ihren Ideen entstehen soziale, wirtschaftliche und ökologische Innovationen. Um das leisten zu können, benötigen sie ein gutes Arbeitsumfeld und verlässliche Verträge.

Der Wissenschaftsnachwuchs verfügt bundesweit über keine ausreichend attraktiven, transparenten und verlässlichen Karrierewege. Inzwischen haben fast neun von zehn wissenschaftlichen Nachwuchskräften an Hochschulen nur einen befristeten Vertrag. Die Hälfte der Verträge in der Promotions- und Post-Doc-Phase hat eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Für viele, die hierzulande forschen, besteht heute keine Aussicht auf eine Karriere in der Wissenschaft. Die Zeit und Lust, mit der sie forschen und lehren, zahlt sich nur für wenige in einer sicheren Stelle oder gar Professur aus. Es ist Zeit mehr Planungssicherheit zu schaffen. Dazu bedarf es bessere Vertragslaufzeiten, bessere Karrierepfade und mehr unbefristete Stellen.

Seit Jahresbeginn 2015 haben Bund und Länder mit der Reform des Art. 91b GG neue Möglichkeiten zur gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung. Diese gilt es auch für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu nutzen.

Aus unserer Sicht braucht es diese Veränderungen:

Wissenschaftszeitvertragsgesetz endlich novellieren!

Die Grüne Bürgerschaftsfraktion hat 2013 den Senat gebeten sich auf Bundesebene für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes einzusetzen. Im selben Jahr wurde ein gemeinsamer Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg und Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht. Auf dieser Basis hat die grüne Bundestagsfraktion vor einem Jahr einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist längst überfällig und zwar mindestens in folgenden Punkten:

  1. Mindestlaufzeiten von Verträgen für ausgebildete wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich grundsätzlich an der Dauer der Drittmittelprojekte orientieren und nicht kürzer als 24 Monate sein sollen.
  2. die Befristung von nicht-wissenschaftlichen und nicht-künstlerischen Personal muss in besonderer Weise begründet werden
  3. Aufheben der Tarifsperre, um vorzeitige Entfristungen zu ermöglichen.
  4. Arbeitsvertraglich festgelegt ausreichend Zeit für die Qualifikation in der Promotions‐ und Habilitationsphase
  5. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Drittmittelverträgen.

Zukunftsvertrag mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs

Gebraucht wird umgehend ein bundesweites Programm, dass mit Kurzzeitverträgen Schluss macht und jungen WissenschaftlerInnen echte Entwicklungschancen und Planbarkeit ermöglicht. Es braucht bundesweit 10.000 feste Nachwuchsstellen – größtenteils zusätzlich, teils im Mittelbau, teils als Juniorprofessuren mit fester Tenure-Track-Option. Tenure garantiert Juniorprofessuren bei erfolgreicher Evaluation eine Lebenszeitprofessur und wird damit zum Sprungbrett für junge WissenschaftlerInnen.

Dauerstellen für WissenschaftlerInnen jenseits der Professur schaffen

Die Personalstrukturen an den Hochschulen müssen international wettbewerbsfähig, planbarer und transparenter werden. Auch jenseits der Professur muss es für qualifizierte und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten geben, in denen Raum für selbständige Forschung und Lehre gegeben ist. Dies muss ggfs.  in den Landeshochschulgesetzen verankert werden. Das Bremische Hochschulgesetz sollte daraufhin nach der Wahl novelliert werden.

Von Wissenschaftspakten zur verlässlichen Wissenschaftsfinanzierung

Die beschlossene Fortführung der Wissenschaftspakte war richtig und wichtig. Um den Hochschulen dauerhaft zu helfen, ist es notwendig die neuen Spielräume nach §91b GG  zu nutzen. Die Wissenschaftspakte müssen in einer Neuordnung der Bund-Länder-Wissenschaftsfinanzierung münden. Dabei muss es vor allem darum gehen, die  Grundfinanzierung für die Hochschulen zu stärken und Planungssicherheit zu schaffen – das schafft wiederum Spielräume für verlässliche Verträge und Stellen.

Mit Personalentwicklung Planbarkeit und Transparenz schaffen

Nicht jede Nachwuchswissenschaftlerin und jeder Nachwuchswissenschaftler kann dauerhaft im Wissenschaftsbetrieb bleiben. Statt Kurzzeit- und Stückel-Verträge brauchen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler früher eine Rückmeldung, ob eine wissenschaftliche Karriere für sie Erfolg versprechend ist. Deshalb unterliegt es der Verantwortung der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, eine aktive und transparente Personalentwicklung zu betreiben.