01.10.2015  Forschung

Europaweiten Atomausstieg voranbringen – Euratom-Vertrag reformieren oder aussteigen

Am 25. März 1957 wurde in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) unterzeichnet. Ziel des Vertrags ist es „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand der Völker beiträgt“. Knapp 60 Jahre nach Vertragsabschluss ist weder das Ziel des Vertrags umgesetzt noch gibt es dafür eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energien gibt es ausdrücklich keine Ausbauziele für Atomkraft und auch keine Erwähnung in den Europäischen Beihilfeleitlinien. Die antiquierte Privilegierung von Atomkraft durch den Euratom-Vertrag muss daher beendet werden.

Der gesellschaftliche und politische Wandel in Bezug auf die geschwundene Akzeptanz der Atomkraft wurde im Euratom-Vertragstext ebenso wenig nachvollzogen wie der Aufstieg der Erneuerbaren Energien. Hinzu kommt der undemokratische Charakter des Vertrags, denn das Europäische Parlament hat in Euratom-Angelegenheiten kein Entscheidungsrecht, z.B. im Hinblick auf die Höhe des Euratom-Budgets. Die EU hat die Chance als Energiewende-Union eine Schlüsselrolle sowohl im Kampf gegen den Klimawandel als auch gegen die zunehmende Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporte einzunehmen. Die EU hat sich mit der Roadmap 2050 zum Ziel gesetzt, ihre Emissionen bis 2050 um 80-95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Damit Atomausstieg und Energiewende europaweit gelingen, bedarf es einer grundlegenden Revision von Euratom, welche sowohl die Abschaffung der Sonderstellung der Atomkraft als auch die Schaffung einer Gemeinschaft für Erneuerbare Energien zum Ziel hat.

 

PDF:

Antrag_Euratom_1806205