02.07.2015  Allgemein

Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung

Der Bundestag debattiert zur Zeit eine Neuregelung der Rechtslage zum assistierten Suizid. Die Debatte um die Sterbehilfe wird im Bundestag – wie auch andere ethische Debatten zuvor – nicht entlang der Fraktionsgrenzen geführt, sondern jedes Mitglied des Bundestags bildet sich seine/ihre Meinung frei nach seinem eigenen Gewissen.

Am 2. Juli fand die 1. Lesung der Gesetzentwürfe der einzelnen Abgeordneten-Gruppen zum assistierten Suizid statt. Es liegen 4 Gesetzentwürfe vor. Drei davon fordern eine Verschärfung der geltenden Rechtslage, d.h. sie wollen die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ganz oder größtenteils verbieten. Diese Auffassung teile ich nicht: Wir brauchen mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht.

Deswegen haben Renate Künast, Petra Sitte und ich einen Gesetzentwurf verfasst, der die Rechtslage im Wesentlichen so belässt, wie sie derzeit ist: Die Hilfe zum Suizid bleibt demnach straffrei. Wir schaffen zudem Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Wir wollen das Spektrum der letzten Hilfen weitgehend beibehalten: Familien, Angehörige, Nahestehende, Ärzte, Sterbehilfevereine/ -helfer. Aber wir wollen die gewerbsmäßige Hilfe – also die Kommerzialisierung solcher Hilfsangebote – künftig unterbinden, weil mit Hilfe in der Not kein Profit gemacht werden darf.

Opens external link in new windowDie Pressemitteilung zur Vorstellung des Gesetzentwurfes

Opens external link in new windowDer Eingangsvortrag bei der Tagung am 30.4.15 der Evangelischen Akademie Villigst über Sterbehilfe

 

PDF:

1805375_GE_Straffreiheit_Sterbehilfe