Menschenrechte sind universell, unteilbar verpflichtend, unveräußerlich und bedingen einander. Alle Staaten sind verpflichtet, Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Denn Liebe ist Liebe und kein Verbrechen. Deutschland steht hier auch aufgrund seiner Verfolgungsgeschichte von Homosexuellen in einer besonderen Verantwortung.
Im Jahr 2008 wurde eine Erklärung über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Bezug auf spezifische LSBTTI-Rechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die bereits 2007 in Yogyakarta/Indonesien vorgestellten „Yogyakarta-Prinzipien“ sind ein wichtiger Referenzrahmen zur Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen und -standards in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Dieser von nicht-staatlichen Organisationen getragene Grundrechtskatalog hat die Anwendbarkeit bestehenden Völkerrechts auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität überzeugend dargelegt.