06.04.2017  Allgemein

Einführung eines Einwanderungsgesetzes

Das geltende deutsche Einwanderungsrecht ist kompliziert, aufwändig und unattraktiv. Trotz aller rechtlichen Änderungen in den letzten Jahren ziehen nach wie vor zu wenige Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland. Zwar weist das Wanderungssaldo 2015 ein Plus von rund 1,2 Millionen Menschen aus. Doch die aktuell hohen Einwanderungszahlen können über den akuten Reformbedarf nicht hinwegtäuschen. Denn der Zuzug findet derzeit vor allem im Rahmen der EU-Freizügigkeit und über das Asylsystem statt. Tatsächlich zogen im Jahr 2015 nur rund 82.000 Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland. Das waren gerade einmal vier Prozent aller Zuziehenden. Im Bereich der Blauen Karte für ausländische Fachkräfte ergeben die Zahlen seit Jahren ein ähnliches Bild: ca. 14.500 Fachkräfte erhielten eine entsprechende „Blaue Karte“ – aber nur 40 Prozent von ihnen waren hierfür tatsächlich nach Deutschland eingewandert. 60 Prozent von ihnen lebten bereits in Deutschland und wechselten lediglich den aufenthaltsrechtlichen Status.

Das deutsche Migrationsrecht ist nicht darauf eingestellt, die Folgen des demografischen Wandels abzumildern. Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit wird sich das Erwerbspersonenpotenzial bis 2030 um 3,6 Millionen Personen verringern. Diese Prognose beinhaltet bereits, dass netto jährlich 200.000 Menschen nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten und insgesamt immer mehr Frauen und ältere Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese demografiebedingte Entwicklung hat gravierende Folgen für unsere Wirtschaft und die Stabilität unserer Sozialsysteme. Deswegen muss Deutschland als Einwanderungsland endlich attraktiver werden. Denn auch die entschlossensten Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Qualifizierung und Aktivierung zurzeit nicht genutzter einheimischer Fachkräftepotenziale von z.B. Frauen, Älteren und Arbeitslosen werden nicht ausreichen. Um den Fachkräftebedarf und damit den wirtschaftlichen Wohlstand nachhaltig zu sichern, wird Deutschland in Zukunft auf die kontinuierliche Einwanderung von Hochqualifizierten und Fachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, angewiesen sein. Hierzu muss auch die Bildungsmigration zu einem echten migrationspolitischen

Schwerpunkt ausgebaut werden Die Möglichkeiten in Deutschland zu studieren oder einen qualifizierten Berufsabschluss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu erwerben, müssen verbessert werden. GE_Einwanderungsgesetz_1811854