Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 6. November steht für uns im Bundestag eine grundlegende Entscheidung an. Wir Abgeordnete entscheiden über die Frage, ob Menschen Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie sich freiverantwortlich für einen Suizid entscheiden.
Der Gesetzentwurf, der von der bislang größten Gruppe an Abgeordneten unterzeichnet wurde, ist der von Brand, Griese und weiteren. Er schafft eine neue Strafrechtsnorm, in der die „geschäftsmäßige“ Hilfe zur Selbsttötung verboten wird. Dafür genügt (so der Gesetzentwurf selber, S. 17 oben), wenn jemand die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand seiner Beschäftigung machen will. Davon betroffen ist vor allen Dingen die Ärzteschaft. Tritt der Gesetzentwurf von Brand/Griese in Kraft, drohen den Ärztinnen und Ärzten Haftstrafen oder zumindest zahlreiche Ermittlungsverfahren in all jenen Fällen, in denen ihre Patientinnen und Patienten keinen Ausweg mehr wissen und sich freiverantwortlich das Leben nehmen.
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