18.09.2020  Allgemein

Antwort auf Kleine Anfrage: Weltweite Sicherung des Menschenrechts auf Bildung in der Corona-Pandemie

Bildung ist ein universell gültiges Menschenrecht. Ein Mangel an Bildung verstärkt soziale Ungleichgewichte und zementiert Armut. Durch die Corona-Pandemie droht zahlreichen Kindern nach Einschätzung der SOS-Kinderdörfer, zu dauerhaften Bildungsverlierern und Bildungsverliererinnen zu werden. Bereits vor der Ausbreitung des Virus habe demnach die Zahl der Kinder, die nicht zur Schule gingen, bei 258 Millionen gelegen. Es sei zu befürchten, dass diese Zahl noch deutlich steigen werde. Damit rückt das Ziel der Vereinten Nationen, bis 2030 allen Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung zu garantieren (Entwicklungsziel Nummer 4 der „Agenda 2030“), in weite Ferne.
500 Millionen Schüler und Schülerinnen haben weltweit aufgrund fehlender Voraussetzungen nach UN-Angaben keine Chance, online zu lernen. Auch die wirtschaftlichen Einschnitte durch die Pandemiebekämpfung haben besonders gravierende Auswirkungen auf den Bildungsweg zahlreicher Kinder aus armen Familien. Dies verstärkt die bereits in der Kleinen Anfrage „Förderung von Grundbildung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit“ problematisierte Vernachlässigung von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und ungenügende finanzielle Unterstützung im Bereich Grundbildung.