Die Covid-19-Pandemie ist noch längst nicht zu Ende. Wie vulnerabel die Lage ist zeigen die Entwicklungen in Ländern wie Großbritannien und Israel. Deshalb ist Vorsicht weiterhin geboten, sind einfache Vorsichtsmaßnamen wie Abstandhalten und Masken tragen, wo kein Abstand gehalten werden kann, weiterhin ganz zentral. Aber für die Einschränkung von Freiheitsrechten setzt das Grundgesetzenge Grenzen. Die Bundesregierung hat es über viele Monate verpasst, dem Deutschen Bundestag endlich einen rechtssicheren Gesetzesvorschlag vorzulegen und die Lage ist heute eine andere als vor einem Jahr, wo wir noch vergleichsweise schutzlos gegenüber dem Virus waren. Die unveränderte Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommt deshalb nicht in Betracht. Es braucht vielmehr eine rechtssichere Regelung, die der neuen Situation und der Zahl Geimpfter Rechnung trägt sowie die Voraussetzungen schafft für eine befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen.
25.08.2021 Allgemein