Das Transsexuellengesetz (TSG) ist mehr als 30 Jahre alt und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es stellt für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdige Weise beeinträchtigen. Bereits sechs Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Auch weitere Vorschriften des TSG stehen nicht zuletzt verfassungsrechtlich in der Kritik, wie der psychopathologisierende Begutachtungszwang. In einem Gesetzentwurf fordern wir, das TSG durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen. Das Verfahren wird vereinfacht und bei den Standesämtern angesiedelt. Somit wird dem Selbstbestimmungsrecht und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen.
Antrag als PDF: GE_Anerkennung_Geschlechtsidentität_1812179