13.12.2018  Menschenrechte

70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2018 bekräftigen wir, dass Menschenrechte „universell, unteilbar, zusammenhängend und voneinander abhängig“ (Wiener Erklärung der Weltmenschenrechtskonferenz von 1993) sind. Es gibt keine Menschenrechte erster oder zweiter Klasse. Menschenrechte sind unveräußerlich, inklusiv und geprägt von Gleichheit und Solidarität. Sie bilden die Grundlage für Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Menschenrechte werden trotz unbestreitbarer Fortschritte vielerorts noch immer und zunehmend auch in Demokratien missachtet und massiv verletzt. Zahlreiche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stellen die Kernprinzipien der Menschenrechte offen in Frage. Weltweit häufen sich Diskreditierungen von und Austritte aus menschen-rechtlichen Institutionen, wie zuletzt der Austritt der USA aus dem UN-Menschenrechtsrat oder Burundis aus dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt: Menschenrechtsverteidiger*innen werden verfolgt, Journalisten und Journalistinnen massiv in ihrer Arbeit behindert, Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit beschnitten. Dies geschieht häufig unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit. Der Zugang zu Land, das Recht auf Gesundheit, Bildung, Glaubens-freiheit, Wohnen, Wasser oder Nahrung werden millionenfach verletzt. Frauen und Mädchen sind hiervon überproportional betroffen.

Der grüne Antrag zum Nachlesen