In der Nacht zum 7. April 1994 begann in Ruanda der Völkermord an den Tutsi und moderaten Hutu. Bis heute ist besonders verstörend, dass er sich lange vor-her angekündigt hatte und unvorstellbare Ausmaße annahm. Bereits zu Beginn des Bürgerkriegs im Jahre 1990 häuften sich gravierende Menschenrechtsverletzungen in dem ostafrikanischen Land. Spätestens 1992 war die Stoßrichtung der Attacken der ruandischen Regierung und ihr nahestehender extremistischer Kräfte deutlich erkennbar: Menschenrechtsverletzungen wurden mit dem Ziel vorangetrieben, die Bevölkerungsgruppe der Tutsi auszulöschen und oppositionelle, moderate Hutu auszuschalten. Den Gräueltaten fielen mehr als 800.000 Menschen in weniger als 100 Tagen zum Opfer.
Die Vereinten Nationen und einige Staaten, die damals bilateral mit Ruanda zusammenarbeiteten, haben sich inzwischen mit ihrer eigene Rolle in den Jahren vor und während des Völkermords vor 25 Jahren auseinandergesetzt. Dies hat erheblich dazu beigetragen, internationale Instrumente der Frühwarnung und Prävention zu entwickeln. Besonders die „Responsibility to Protect“ geht auf die Erfahrungen in Ruanda zurück. Dennoch bleibt die entscheidende Frage, inwiefern bereits alle Erfahrungen aus diesem Völkermord aufgearbeitet und alle Konsequenzen gezogen wurden – auf internationaler und europäischer Ebene sowie in Deutschland.