08.10.2014  Bildung

25. BAföG-Novelle: Grüner Antrag und Antwort der Bundesregierung auf Grünen-Anfrage

Im Mai haben sich Union und SPD in Bund und Ländern auf die Verteilung der sechs Milliarden Euro verständigt, die die Große Koalition für die Bildung vorgesehen hat. Unter anderem wurde vereinbart, dass die Länder zum 1. Januar 2015 aus der Mitfinanzierung des BAföG entlassen werden. Die Bundesregierung kündigte zugleich an, dass zum Wintersemester 2016/17 eine halbherzige BAföG-Erhöhung und -Verbesserung erfolgt. Den vier Jahren ohne BAföG-Erhöhung sollen also zwei weitere Nullrunden folgen.

Was das für Schüler und Studierende bedeutet, verdeutlicht die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion („Kosten von BAföG-Reformschritten“, Bundestagsdrucksache 18/2532; Frage 3):

„Ohne die Umsetzung des 25. BAföGÄndG würde die jahresdurchschnittliche Anzahl der Geförderten im Jahr 2016 um rund 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2015 sinken. Werden dieser Betrachtung einzelne kalenderjahresübergreifende Bewilligungszeiträume als Förderungsperioden zugrunde gelegt, so würde die Anzahl der Geförderten in der Förderungsperiode 2015/2016 ebenfalls um rund 3 Prozent gegenüber der Förderungsperiode 2014/2015 sinken.“

In Zahlen übersetzt: Allein in den nächsten beiden Jahren werden rund 60.000 Schülerinnen, Schüler und Studierende aus dem BAföG herausfallen. Aufgrund der Preis- und Einkommensentwicklung seit der letzten kleinen Novelle (2010) werden 2014, 2013 und 2012 ebenfalls und zusätzlich (zehn)tausende junge Menschen aus der Anspruchsberechtigung und dem BAföG-Bezug rausgefallen sein.

 

PDF:

Antwort_KA_Kosten_Bafoeg-Reform_Drs_18_2532