02.05.2019  Allgemein

„VVN BdA“ darf die Gemeinnützigkeit nicht verlieren!

Auf Betreiben einiger NRW-Finanzämter soll der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN BdA)“ die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

GRÜNEN-Abgeordneter Kai Gehring MdB, fordert die Finanzverwaltung auf, die Gemeinnützigkeit der VVN BdA nicht infrage zu stellen, sondern weiter anzuerkennen:

 

„Seit Jahrzehnten ist die VVN BdA eine Bündnispartnerin im Einsatz für Frieden, gegen Faschismus und Krieg. Diese Ziele dienen eindeutig dem Gemeinwohl und müssen daher steuerlich gewürdigt werden. Denn nur so bleibt die Arbeit solch wichtiger zivilgesellschaftlicher Vereine auch in Zukunft möglich“.

Laut Gehring lebe die Demokratie vom Engagement aktiver Demokrat*innen in einer vielfältigen Vereins- und Verbandslandschaft – diese Pluralität habe Deutschland stark und zum Vorbild gemacht.

Daher dürfe das Gemeinnützigkeitsrecht nicht politisch instrumentalisiert werden: „Die Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen durch konservative Amtsstuben müssen enden. Auf dem Boden unserer Grundgesetzes muss ein breites Spektrum politischen Engagements möglich sein – und bleiben. Deshalb darf das Finanzamt der VVN BdA die Gemeinnützigkeit nicht aberkennen“, sagt das GRÜNE Mitglied im Bundestag.

„Ich erwarte, dass die CDU im Land und im Bund ihre Finanzämter nicht in eine Orbanisierung hineintreibt, sondern zivilgesellschaftliche Verbände-Vielfalt schützt“, so Gehring.

Kai Gehring weiter: „Über 70 Jahre ist die VVN BdA NRW e.V. engagiert gegen Faschismus. Sie leistet eine vielfältige, demokratische Erinnerungs- und Gedenkarbeit. Wieso diese Arbeit nun nicht mehr gemeinnützig sein soll, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar!“

Die kritische Haltung zu wichtigen Fragen unsere Zeit – wie Rechtsextremismus, Umweltschutz und Luftreinhaltung, Freihandelsabkommen, Wohnungsnot, Altersarmut oder Globalisierung – darf sich für zivilgesellschaftliche Organisationen keinesfalls existenzbedrohend auswirken.