Wohnraum für die immer weiter steigende Zahl Studierender ist an vielen Universitätsstandorten knapp. Allein seit 2015 ist die Zahl der Studierenden um über 100 000 auf knapp 2,9 Millionen gestiegen. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Mietpreise für Studierende deutlich gestiegen, besonders in Wohngemeinschaften.
Für den Teil der Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, ist es deshalb unverzichtbar, am Studienort preisgünstigen Wohnraum zu finden. Besonders für Studierende mit geringem Einkommen stellt deshalb öffentlich geförderter Wohnraum eine Notwendigkeit dar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist festgehalten: „Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.“ Dieser Satz bedeutet, dass der Bund selbst bei diesem Thema aktiv werden möchte.