In dieser Woche entscheidet der Bundestag über die Organspende. Diese Abstimmung berührt unsere ethischen Grundüberzeugungen, da es letztendlich um Fragen der Selbstbestimmung, des Lebens und des Todes geht. Über alle demokratischen Fraktionen hinweg verbindet uns das Bestreben, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, denn sie kann Leid verringern und Leben retten. Ich unterstütze darum den Gesetzentwurf von Annalena Baerbock und einer langen Reihe weiterer Abgeordneter zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Entscheidend sind dafür nachvollziehbare Strukturen und Vertrauen in die Organspende. Unser Vorschlag sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig zum Thema beraten und gefragt werden, die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der oder des Einzelnen aber gewahrt bleiben. Darin unterscheidet sich unser Gesetzentwurf von der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung von Jens Spahn und anderen. Schweigen sollte nicht einfach als Zustimmung gewertet werden, denn wichtig ist mir die bewusste, informierte Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende. Ich bin überzeugt, dass dies die Spendenbereitschaft erhöhen wird.