09.12.2015  Internationales

Internationale Menschenrechtslage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen

In vielen Ländern werden die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern oder Intersexuellen (LGBTTI) eingeschränkt und missachtet. In über 75 Staaten ist Homosexualität strafbar. In einigen Staaten, wie z. B. Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Sudan, droht sogar die Todesstrafe.

Die Androhung von Strafverfolgung bedeutet für alle LGBTTI unabhängig von der Anzahl der Verurteilungen einen Zwang zur Selbstverleugnung und damit eine eklatante Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es ist ein Leben in steter Unsicherheit, denn Phasen relativer Ruhe bei der Strafverfolgung können jederzeit in eine Phase massiver Repression umschlagen.

 

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Antwort_GA_Menschenrechte_Queer_1806970