Wir wollen Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft stärken. Dazu hat bereits in der 17. Wahlperiode die Projektgruppe „Bildung und Forschung“ der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ sinnvolle Forderungen aufgestellt. Insbesondere geht es darum, die Zuwendung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte generell an die verpflichtende Bedingung zu knüpfen, seitens der Mittelempfänger in frei zugänglichen, möglichst zentralen sowie untereinander vernetzten Datenbanken das jeweilige Forschungsprojekt, die Ziele und die wesentlichen Resultate, einschließlich der nach dem Open-Access-Prinzip veröffentlichten Forschungsergebnisse und –daten, in allgemeinverständlicher Form darzulegen und über die Dauer der öffentlichen Förderung sowie die beteiligten Kooperationspartner Auskunft zu geben.
Gemeinsam mit den Ländern und im Einklang mit der Forderung der Informationsfreiheitsbeauftragten sollen gesetzliche Regelungen erarbeitet werden, um wesentliche Informationen zu vertraglichen Kooperationen zwischen öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen und Dritten grundsätzlich im Internet zu veröffentlichen. Die Pflicht zur Veröffentlichung soll zurücktreten, soweit und solange die Veröffentlichung gesetzlich geschützte Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Ausnahmen sind transparent zu begründen und zu kommunizieren.
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