Zum 60. Jahrestag der Gründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte:
„Auch 60 Jahre nach seiner Gründung ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wichtiger denn je. Der Schutz und die Wahrung der Menschenrechte sind heute in Europa längst nicht gewährleistet, und die wenigsten Staaten können für sich in Anspruch nehmen, dass bei ihnen alles zum Besten steht. Es sind nicht nur die großen, spektakulären Entscheidungen, etwa im Falle der Aktivistinnen von „Pussy Riot“ in Russland oder zu den wiederholten Verhaftungen von Journalistinnen und Journalisten in der Türkei, mit denen wichtige Signale gegen Willkür und Unterdrückung gesetzt wurden.
Was das Straßburger Gericht vor allem ausmacht, ist das Individualbeschwerdeverfahren. Die Rechte von Minderheiten, die Presse- und Meinungsfreiheit, sexuelle oder religiöse Diskriminierung, die Zustände in Gefängnissen, der Umgang mit Geflüchteten – all dies sind Themen, zu denen der EGMR zahlreiche Urteile gefällt und durch die er Menschenrechte ständig fortentwickelt. Auch deutsches Recht ist dabei maßgeblich geprägt worden, zum Beispiel durch die Urteile zur Sicherungsverwahrung, zum Folterverbot oder zur Wahrung der Privatsphäre. In Zeiten, da Freiheiten und Rechte auch in Europa beschnitten werden, braucht der EGM Rückhalt und Unterstützung.“