Statement von Kai Gehring, Mitglied im Menschenrechtsausschuss, zur Verurteilung von vier führenden Vertretern der sozialen Protestbewegung in Marokko:
„Der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Kritik an der Regierung sind keine Verbrechen, sondern Ausdruck elementarer Menschenrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Haftstrafen für die Anführer der Protestbewegung in Marokko sind äußerst fragwürdig und menschenrechtswidrig, mit diesem drakonischen Strafmaß von 20 Jahren unmenschlich und ungerechtfertigt. Sie erinnern an Verurteilungen von Journalisten und hunderten Demonstranten im vergangenen Jahr, die nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen häufig auf unfairen Prozessen und konstruierten Vorwürfen beruhten.
Die Bundesregierung muss sich gegenüber Marokko für eine Überprüfung der Urteile, faire Verfahren und die Achtung der Meinungsfreiheit einsetzen. Auch die Todesumstände von Demonstranten der damaligen Proteste in der Rif-Region müssen endlich untersucht und aufgeklärt werden.“