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25. Januar 2008

Verfassungsgerichtsurteil unerfüllt - Studiengebühren grenzen aus

Heute vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern unter klaren Auflagen erlaubt, Studiengebühren einzuführen. Dazu erklärt Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher:

Wenn schon Studiengebühren, dann wenigstens sozialverträglich - das hat das Bundesverfassungsgericht den schwarz-gelben Gebühreneintreibern ins Stammbuch geschrieben. Erst daraufhin haben damals Wirtschaft, Union und FDP umfangreiche Stipendienprogramme versprochen. Drei Jahre später sind die Gebühren längst da - von Stipendien fehlt jedoch jede Spur.


Studiengebühren wirken sozial selektiv, schrecken ab und grenzen aus - das ist die fatale Bilanz nach den ersten Semestern Bezahlstudium. Die soziale Ungerechtigkeit im gesamten Bildungssystem hat sich mit der Einführung von Studiengebühren weiter verschärft. Schon heute haben Arbeiterkinder Exotenstatus auf dem Campus. Studiengebühren verriegeln den Hochschulzugang für Kinder aus einkommensarmen Familien weiter.


Hessen und Niedersachsen gehen mit schlechtem Beispiel voran. Die Gebühren-Ideologen von Union und FDP müssen endlich umkehren: Studiengebühren gehören abgeschafft anstatt ausgeweitet und erhöht. Das ist nicht nur eine zentrale Gerechtigkeitsfrage, sondern ein Gebot ökonomischer Vernunft: Die Wissensgesellschaft braucht freie Fahrt statt Campus-Maut. Die Proteste zum dritten Jahrestag des Bundesverfassungsgerichtsurteils sind notwendig und werden von uns unterstützt.