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18. März 2009

Testkäufe: Klare gesetzliche Regelung statt verbaler Aktionismus

Zur Forderung der Bundesfamilienministerin nach Testkäufern erklärt Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher:

Wer Testkäufe will, muss die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Frau von der Leyen hat 2007 mit der unverantwortlichen Forderung nach Kindern als Testkäufer eine Regelung dieses Themas unmöglich gemacht. Seitdem wurde im gesamten Jugendschutz keine einzige substantielle Verbesserung erreicht.
Fraglich ist, ob von der Leyens verbaler Aktionismus dieses Mal konkrete Konsequenzen haben wird.
 
Nur unter strengen Bedingungen können Testkäufe zu einem verbesserten Jugendschutz beitragen. Wir fordern daher, dass der Einsatz von Jugendlichen über 16 Jahren als Testkäufer im Jugendschutzgesetz klar geregelt wird. Zentrale Bedingungen sind transparente Auswahlkriterien, pädagogische und psychologische Begleitung der Jugendlichen sowie ein Verbot des Einsatzes in ihrem sozialen Nahraum. Gleichzeitig muss gesetzlich festgelegt werden, dass Kinder nicht mehr wie mancherorts als Testkäufer eingesetzt werden dürfen.