Testkäufe Jugendlicher: Klare Regeln statt Aktionismus
Zur Diskussion der Innenministerkonferenz über jugendlichen Testkäufern erklärt Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher:Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes muss stärker kontrolliert werden, um verantwortungslose Händler abzuschrecken. Dabei sind vor allem kommunale Ordnungsämter gefordert, den Verkauf von Alkoholika an Minderjährige zu verhindern. Die Diskussion um Jugendliche Testkäufer darf nicht davon ablenken, dass staatliche Kontrollen bislang mangelhaft sind. Jugendliche dürfen nicht zu Lückenbüßern einer konzeptionslosen Politik werden! Wir brauchen Mindest-bußgelder, um bundesweit Verstöße gegen den Jugendschutz schärfer zu sanktionieren. Wer Hochprozentiges an Kinder und Jugendliche verkauft, muss endlich mit spürbaren Konsequenzen rechnen.
Testkäufe können nur unter strengen Bedingungen zu einem verbesserten Jugendschutz beitragen. Wer Testkäufe bundesweit und flächendeckend will, muss gesetzliche Voraussetzungen dafür schaffen: der Einsatz von Jugendlichen über 16 Jahren muss im Jugendschutzgesetz klar geregelt werden. Zugleich muss endlich gesetzlich klar geregelt werden, dass Kinder nicht als Testkäufer eingesetzt werden dürfen. Frau von der Leyen hat 2007 mit ihrer leichtfertigen Forderung nach kindlichen Testkäufern eine vernünftige Regelung unmöglich gemacht.
Anstatt jugendliche Testkäufer überstürzt flächendeckend und bundesweit einzusetzen, müssen mittels Modellprojekten weitere Erfahrungen - über Niedersachsen hinaus - gesammelt werden. Dazu braucht es klare Regeln für Test-käufe: Mindestbedingungen sind transparente Auswahlkriterien, die pädagogische und psychologische Begleitung der Jugendlichen, eine intensive Information über Risiken und Rechtslage sowie ein Verbot des Einsatzes in ihrem sozialen Nahraum.







