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18. Juli 2007

Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht - Zypries wetteifert mit Schäuble mit populistischen Vorschlägen

Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche verabschiedet. Dazu erklären Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Offenbar will Zypries der bessere Schäuble sein. Anders ist ihr populistischer Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht nicht zu erklären. Damit verabschiedet sich die Bundesjustizministerin von den bewährten Grundsätzen des Jugendstrafvollzuges, den die große Koalition schon an die Länder abgegeben hat.

 

Jugendliche, die schwere Gewaltverbrechen begangen haben, werden aus gutem Grund zu Jugendstrafen verurteilt. Bei ihnen steht neben der Sühne für das begangene Unrecht die Erziehung und soziale Reintegration im Mittelpunkt des Vollzuges. Dies muss auch künftig so bleiben. Wer die Tür nachträglich öffnet, hinter der junge Menschen langfristig weggesperrt werden, der schließt die Tür, die ihnen den Weg in eine straffreie Zukunft weist. Denn dadurch sinkt der Druck auf Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug sowie Jugendpsychologinnen und -psychologen, sich mit aller Kraft für die Resozialisierung der jungen Menschen einzusetzen.

 

Sicherungsverwahrung ist eine der schärfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Für junge Menschen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung nicht abgeschlossen und ihr ganzes Leben noch vor sich haben, ist es daher das falsche Mittel. Dies gilt umso mehr, weil bei jungen Menschen eine ausreichend sichere Gefährlichkeitsprognose nur sehr schwierig zu treffen und das Fehlerrisiko dabei besonders hoch sind.


Der von Ministerin Zypries vorbereitete Kabinettsbeschluss stellt Jugendliche sogar noch schlechter als ältere Straftäter. Demnach soll es erstmalig erlaubt sein, auch Ersttäter nachträglich in Sicherungsverwahrung zu halten. Dies ist selbst bei Erwachsenen nicht möglich. Zudem muss das Gericht bei Heranwachsenden (über 18 Jahre) eine mögliche Sicherungsverwahrung so früh wie möglich prüfen. Junge Erwachsene wissen dann schon bei Haftantritt, "was ihnen droht" und können dem im Strafvollzug entgegenwirken. Der frühestmöglichen Gewissheit bei Heranwachsenden steht die längstmögliche Ungewissheit bei Jugendlichen gegenüber.


Wegsperren mag eine einfache und populistische Maßnahme sein, sie ist aber gerade im Jugendstrafvollzug keine wirklich wirksame und Erfolg versprechende.