Duale Studiengänge im Vermittlungsausschuss: Vorfahrt für Ausbildung statt Einberufung
Auf Initiative der grün-regierten Länder Hamburg und Bremen hat der Bundesrat heute zum Wehrrechtsänderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Dazu erklärt Kai Gehring, jugend- und hochschulpolitischer Sprecher:Die Länder erkennen besser als die Bundesregierung, dass in Zeiten des Fachkräftemangels die Ausbildung absoluten Vorrang vor Wehr- und Zivildienst haben muss. Im nun in den Vermittlungsausschuss verwiesenen Gesetz will die Bundesregierung ein Zweiklassenrecht für Studierende in Dualen Studiengängen schaffen. Während für kürzere Ausbildungsgänge die Zurückstellung vom Wehr- und Zivildienst ab Ausbildungsbeginn vorgesehen ist, soll ein anderer Teil aus dem ersten Ausbildungsjahr heraus einberufen werden können. Betriebe müssten damit auf Auszubildende verzichten und junge Männer werden unzumutbar in ihrer Berufsplanung eingeschränkt. Solche Pläne sind bildungsfeindlich und passen nicht in die Zeit.
Wir wollen klare Regelungen nach dem Prinzip "Einberufungsschutz ab Ausbildungszusage". Der Bundesrat hatte bereits im Mai 2007 eine gesetzliche Regelung für alle dualen Studiengänge gefordert, die betriebliche und Hochschulausbildungen verknüpfen. Die Bundesregierung bestand jedoch auf einer Ungleichbehandlung, die der Bundestag gegen den Widerstand der Grünen beschloss. Danach können Auszubildende, die im Dualen Studiengang zunächst nur den betrieblichen Teil der Ausbildung beginnen oder deren Gesamtausbildung länger als vier Jahre dauert, aus dem ersten Ausbildungsjahr heraus einberufen werden. Wir teilen die Einschätzung des Bundesrates, dass damit gerade die Ingenieurwissenschaften getroffen werden, bei denen in Deutschland momentan ein besonderer Fachkräftemangel festzustellen ist. Dies muss im Vermittlungsausschuss unbedingt geändert werden - im Interesse der jungen Männer und der Betriebe.







