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18. Juni 2009

Rede zum Gruppenantrag "Wahlrecht von Geburt"

Kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode diskutieren wir heute einen Gruppenantrag zum Wahlrecht von Geburt an. Auch, wenn es die Antragstellerinnen und Antragsteller aus CDU/CSU, SPD und FDP anders sehen: Meine Fraktion hält ihr Anliegen nicht für visionär, sondern für illusorisch.

Die Forderungen des vorliegenden Antrags kommen der Einführung eines Stellvertreterwahlrechts gleich. Dies ist schlicht verfassungswidrig und wird von meiner Fraktion entschieden abgelehnt!

06-18_R_Wahlrecht_von_Geburt.pdf 06-18 R Wahlrecht von Geburt (Größe: 87 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)