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21. April 2010

Ausstieg aus den Pflichtdiensten gestalten

Die Wehrpflicht ist ein Auslaufmodell - und damit auch der rechtlich untrennbar von ihr abgeleitete Zivildienst. Von einer Allgemeinen Wehrpflicht kann in Deutschland faktisch keine Rede mehr sein. Weniger als die Hälfte der jungen Männer eines Jahrgangs wird zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen. Gegenüber gleichaltrigen Männern und Frauen sind diese deutlich benachteiligt, etwa durch Verzögerungen bei Ausbildung und Studium. Diese Gerechtigkeitsprobleme können auch nicht durch höhere Einberufungszahlen im Zuge der Wehrdienstverkürzung auf sechs Monate ausgeräumt werden.

Der Wehrpflichtausstieg muss mit der Konversion des von ihr abgeleiteten Zivildienstes einhergehen. Der Zivildienst darf nicht länger zum Bestandsschutz instrumentalisiert und als letzte vorgeschobene Begründung der Wehrpflicht herhalten. Wir wollen einen planvollen Übergang im Bereich des Zivildienstes. Die Konversion des Zivildienstes ist ein Prozess, der Planungssicherheit benötigt. Wir haben dabei nicht nur das Ziel der Abschaffung der Wehrpflicht vor Augen, sondern müssen angemessene Kompensationsmöglichkeiten für die Tätigkeiten schaffen, die jetzt noch von Zivildienstleistenden übernommen werden, sowie den Übergang in den Einrichtungen und Diensten organisieren, die derzeit noch Zivildienstleistende beschäftigen.

02-04_B_ausstieg-aus-den-pflichtdiensten.pdf 02-04 B ausstieg-aus-den-pflic... (Größe: 67 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)