Urheberrecht in schulischen und universitären Intranets
Laut Urheberrechtsgesetz ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Werke für Unterrichtszwecke oder für Forschungszwecke in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Für diese Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Um die Auswirkungen in der Praxis evaluieren zu können, war die Regelung zunächst befristet worden. Im Evaluierungsbericht wird eine Aufhebung der Befristung vorgeschlagen. Unser Gesetzentwurf setzt diesen Vorschlag um.