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17. Juni 2010

UN-Kinderrechtskonvention konsequent umsetzen

Vor 18 Jahren hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung bei Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde zur UN-Kinderrechtskonvention auch eine aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Aspekte betreffende Vorbehaltserklärung hinterlegt.

Im Mai 2010 hat das Bundeskabinett nun beschlossen, diesen Vorbehalt zurückzunehmen. Dies war ein richtiger, aber auch ein überfälliger Schritt. Denn seit dem Jahr 2001 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mehrfach und nachdrücklich zu diesem Schritt aufgefordert. Nach der Rücknahme des deutschen Vorbehalts müssen nun auch die bundesrechtlichen Konsequenzen durch Gesetzesanpassungen insbesondere im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz gezogen werden.

06-17_A_KonseqKinderrechtskonvention-Aufenthaltsgesetz.pdf 06-17 A Konseq Kinderrechtskon... (Größe: 53 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)