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17. März 2009

Senkung des aktiven Wahlalters

Jugendliche sind Träger eigener demokratischer Rechte, deren tatsächliche Umsetzung gefördert werden müssen. Der nachhaltigste und elementarste Weg zu einer stärkeren Partizipation und zu einer breiteren politischen Teilhabe in einer Demokratie ist das Wahlrecht.

Ein früheres Wahlrecht ist ein klares Signal unserer Gesellschaft an die junge Generation, dass sie von zentralen politischen Zukunftsentscheidungen nicht weiterhin ausgeschlossen wird. Unabhängig davon, dass ein überwiegender Teil der Jugendlichen reif für politische Entscheidungen ist, bedarf es bei allen Jugendlichen - insbesondere den politikferneren - eine Verstärkung der politischen Bildung. Die Absenkung des Wahlalters muss daher durch verbesserte politische Bildung in Schulen, Jugendeinrichtungen, Elternhäusern und Medien flankiert werden. Der Bedarf und das Interesse an qualifizierten Informationen über die Funktionsweisen unseres demokratischen Systems sind bereits heute groß und werden mit einem früheren Wahlrecht bei Jugendlichen weiter steigen. Das frühere Wahlrecht ist zudem von weiteren Maßnahmen zur politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebe-nen zu begleiten.

In einem Gesetzentwurf fordern wir die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Hierzu ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, für die wir ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.

03-17_A_Wahlalter.pdf 03-17 A Wahlalter (Größe: 129 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)
03-17_A_gg_wahlalter.pdf 03-17 A gg wahlalter (Größe: 124 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)