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27. November 2009

Schutz vor Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität

In einem Gesetzentwurf fordern wir die Ergänzung des Gleichheitssatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes um ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Der Bundesrat hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechdende Initiative der Länder Hamburg, Bremen und Berlin auf Ergänzung des Grundgesetzartikels in den Bundestag einzubringen. Artikel 3 des Grundgesetzes benennt eine Reihe von Merkmalen, derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dazu zählen das Geschlecht, der Glaube und die Abstammung.
11-27_A_GE-GG.pdf 11-27 A GE-GG (Größe: 107 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)