Deutschland hat erhebliche Defizite in Sachen Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Die fortdauernde Diskriminierung von Frauen schadet den Unternehmen, der Wirtschaft und der Demokratie. Bildungsinvestitionen werden vergeudet, den Unternehmen gehen kreative Potenziale verloren und nicht zuletzt bleibt die Arbeitsmarktdynamik, die sich aus einer erhöhten Frauenerwerbstätigkeit ergäbe, ungenutzt. Wir fordern deshalb in einem Antrag u.a., im Börsengesetz für börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Aufsichtsrat bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt ist, Sanktionen bis hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse vorzusehen.