Föderalismusreform unzureichend
Zur Einführung der neuen Schuldenregel erhält der Bund eine Übergangsfrist bis 2016. CDU/CSU und SPD fehlt aber der politische Wille, in diesem Zeitraum die Kreditaufnahme in klar definierten Abbauschritten auf das durch die Schuldenregel zulässige Niveau zurückzuführen. Stattdessen werden Hintertürchen geöffnet, um die Kreditfinanzierung politischer Wunschprogramme zu ermöglichen. Bereits heute werden mit Verweis auf ökonomische Wachstumseffekte Steuersenkungen auf Pump angekündigt. Wer aber heute Steuersenkungen fordert, muss auch mögliche fiskalische Folgen fehlender Staatseinnahmen benennen. Solche absehbaren weiteren Einnahmeausfälle führen entweder zu einem noch stärkeren Anstieg der Staatsverschuldung oder zu massiven Kürzungen bei den Sozialausgaben. Wir haben im Sinne der Glaubwürdigkeit einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik die Einführung einer mit definierten Schritten sofort greifenden Schuldenregel gefordert.Die Verbesserung und Weiterentwicklung des Bildungs- und Wissenschaftsbereichs ist von übergeordneter Bedeutung für die Entwicklung von Beschäftigung, Wohlstand und internationaler Wettbewerbsfähigkeit einer zunehmend wissensbasierten Ökonomie. Dies berührt nicht nur die Länderinteressen, sondern auch Belange des Gesamtstaates. Dieser Herausforderung hat sich die Kommission, die die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehung zum Auftrag hatte, nicht gestellt. Mehrere Sachverständige haben in den Anhörungen zur Reform daher sehr deutlich gemacht, dass sich die Kommission nur einem einzigen Aspekt ihres Auftrags gewidmet hat und die Neuordnung daher weiterhin auf der Agenda steht. Dem Bund muss bis dahin mit der Föderalismusreform II zumindest die Möglichkeit gegeben werden, an der Weiterentwicklung von Bildung und Wissenschaft mitzuwirken und sich, falls erforderlich, mit Zustimmung der Länder in diesen Bereichen auch finanziell zu beteiligen.







