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17. Juni 2009

Entschließungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie

Die Bundesregierung plant nun die umfassende Einführung sogenannter Sperrlisten. Das Bundeskriminalamt soll eigenständig eine Liste von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten und Webseiten, die auf solche verweisen, erstellen, aufgrund derer die Internet-Zugangs-Anbieter ihren Kunden verpflichtend den Zugang zu den gelisteten Seiten erschweren sollen. Statt auf die avisierte Internetseite soll der Surfer auf eine "Stoppseite" gelangen, die ihn über die allgemeinen Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informieren soll.

Dieses Vorhaben wurde zunächst vertraglich zwischen BKA und den größten deutschen Internet-Zugangs-Anbietern vereinbart. Handelte man dabei zunächst ohne gesetzliche Grundlage, soll diese nunmehr durch den vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschoben werden. Die Wirksamkeit der geplanten Maßnahme wird von Experten stark angezweifelt, dies wurde u. a. in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses deutlich. Denn es handelt sich bei den in der Diskussion als "Sperren" bezeichneten technischen Maßnahmen eben nicht um die Entfernung der Inhalte. Interessierte Nutzer können mit sehr geringem technischem Aufwand die von ihrem Internet-Zugangs-Anbieter errichteten Hürden umgehen und sich Zugriff auf die im Netz ja nach wie vor vorhandenen Inhalte verschaffen. Auch die Erfahrung mit bisherigen Sperrverfügungen zeigt, dass die Anbieter mit einer Verlagerung ihrer Angebote reagieren.

Die Bundesregierung zielt nach eigenen Angaben mit dem Gesetzentwurf vor allem auf Zufallsnutzer und Gelegenheitskonsumenten. Zufallstreffer und die gelegentliche Nutzung durch Uneingeweihte sind aber auch heute schon unwahrscheinlich. Denn die Anbieter von Suchmaschinen filtern ihrerseits illegale Inhalte heraus und verzichten auf die Auflistung von Links, die im Rahmen der Arbeit der Jugendschutzbehörden als nicht für Kinder und Jugendliche geeignet eingestuft werden. Wegen dieser grundsätzlichen Erwägungen zur Geeignetheit und Effizienz der geplanten Maßnahmen hat sich die Frage nach dem bürgerrechtlichen Flurschaden verstärkt. Die Liste soll vom Bundeskriminalamt erstellt und nicht veröffentlicht werden. Damit besteht keinerlei Kontrollmöglichkeit über ihren Inhalt. Es ist angesichts der Gefahr, dass eine öffentliche Liste zur "Hitliste" für Pädophile wird, richtig, diese Liste besonders zu schützen. Eine vollkommen unkontrollierte Geheimliste ist in einem Rechtsstaat jedoch ein nicht akzeptables Mittel zur Prävention von Straftaten. Bisher können Zugangserschwerungen für Webseiten nach einem entsprechenden Verfahren im Einzelfall richterlich angeordnet werden. Das ist ein rechtsstaatliches Vorgehen und dem Eingriff in die Kommunikationsfreiheit angemessen. Eine nur vom BKA erstellte Liste genügt den Standards der Rechtsstaatlichkeit nicht. Der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur bei den Internet-Zugangs-Anbietern zur Umsetzung der vom Bundeskriminalamt erstellten Liste der zu sperrenden Webseiten, ist auch geeignet, andere Seiten als solche mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Im Rahmen der Diskussion um den Gesetzentwurf wurde bereits eine Vielzahl von Inhalten genannt, die in Zukunft ebenfalls durch die Sperrliste erfasst werden sollten. Damit besteht die Möglichkeit zu einer allgemeinen Zensur von Inhalten im Internet.

Die gute Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, die vor fünf Jahren unter der rot-grünen Bundesregierung mit dem Aktionsplan initiiert wurde, ist in den vergangenen Jahren nicht mit der nötigen Kraft fortgeführt und weiterentwickelt worden. Die hier von der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium zu verantwortenden Versäumnisse sind durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu beheben. Die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder darf sich nicht allein auf das Internet und die neuen Medien beziehen. Erforderlich sind nationale und internationale Strategien gegen Kinderpornographie. Die Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, die Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation, sowie die Strafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke sind dabei die zentralen Ansatzpunkte. Aus Kinderrechts- und Kinderschutzgesichtspunkten muss zudem der Zugang der Betroffenen und ihrer Familien zu Beratung und Begleitung eine hohe Priorität eingeräumt werden.
Kinderpornographie muss konsequent und nachhaltig bekämpft und verfolgt werden. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden weder kinderpornographische Bilder beseitigt, noch das Leid der abgebildeten Opfer gemindert, noch der sexuelle Missbrauch von Kindern verhindert.

06-17_EA_Kinderpornographie.pdf 06-17 EA Kinderpornographie (Größe: 107 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)