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10. Juni 2010

"Bildungsrepublik" in schlechter Verfassung

Gute Bildungsangebote sind eine gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund und Länder gemeinsam in gesamtstaatlicher Verantwortung wahrnehmen müssen. Der Streit, der der Bildung jetzt schon seit fast zwei Jahren schadet, statt ihr die notwendigen Mehrinvestitionen zu bringen, kann nur beendet werden, wenn gleichzeitig das Kooperationsverbot fällt. Bund und Länder können dann endlich gemeinsame Programme zur nachhaltigen Verbesserung der Bildungsqualität vereinbaren, damit in Deutschland nicht länger Lebenschancen verbaut und Potenziale vergeudet werden.
06-10_A_Gemeinsam-gute-Schule.pdf 06-10 A Gemeinsam-gute-Schule (Größe: 89 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)