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5. Mai 2010

Aufhebung des Betreuungsgeldes

Die schwarz-rote Koalition hat in der letzten Legislaturperiode eine Ankündigung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, nach der der Gesetzgeber künftig eine monatliche Zahlung ("zum Beispiel Betreuungsgeld") für diejenigen Eltern vorsehen soll, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen.

Das Betreuungsgeld konterkariert zentrale bildungs- und sozialpolitische Zielstellungen. Qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung und Bildung ist der Schlüssel zu lebenslangem Bildungserfolg und gesellschaftlicher Teilhabe. Bereits in den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die Bildungszukunft von Kindern gestellt. Gerade für bildungsferne und zugleich einkommensschwache Eltern bietet das Betreuungsgeld einen starken Anreiz, ihren Kindern frühe Förderangebote in einer Kinderbetreuungseinrichtung vorzuenthalten und sich stattdessen für die Auszahlung einer Geldleistung zu entscheiden. Sozial benachteiligte Kinder werden frühkindlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen aufgrund des finanziell gegebenen Anreizes potentiell fernbleiben. Die Wirkungen des Instruments Betreuungsgeld sind also verheerend - gerade für die Kinder mit den schlechtesten Startchancen, die von einer zusätzlichen Unterstützung durch frühkindliche Förderung am meisten profitieren würden. Das wäre eine bildungspolitische Katastrophe! Wir fordern deshalb die Aufhebung dieser Bestimmung.

05-05_A_StreichungBetreuungsgeld.pdf 05-05 A Streichung Betreuungsg... (Größe: 18.8 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)